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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB”) gelten für sämtliche Verträge zwischen SchaltKraft Recruiting, Inhaber Dominik Gromadies (nachfolgend „SchaltKraft Recruiting” oder „Auftragnehmer”), und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde”) über die Erbringung von Recruiting- und Personalgewinnungsdienstleistungen.

1.2 Unternehmer im Sinne des Gesetzes

Das Leistungsangebot von SchaltKraft Recruiting richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.

1.3 Vertragsbestandteile

Diese AGB gelten ausschließlich.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, SchaltKraft Recruiting stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.

Ein Schweigen auf entgegenstehende Bedingungen stellt keine Zustimmung dar.

1.4 Individualvereinbarungen

Individuell zwischen den Vertragsparteien getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

Dies gilt ausschließlich für Vereinbarungen, die ausdrücklich schriftlich oder in Textform dokumentiert wurden.

1.5 Änderungen der AGB

SchaltKraft Recruiting behält sich das Recht vor, diese AGB für zukünftige Vertragsabschlüsse anzupassen, soweit gesetzliche Änderungen, neue Rechtsprechung oder Änderungen des Geschäftsmodells dies erforderlich machen.

Für bereits geschlossene Verträge gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten AGB, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

1.6 Vertragssprache und anwendbares Recht

Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit gesetzlich zulässig.

1.7 Rangfolge der Vertragsbestandteile

Im Falle von Widersprüchen gelten die Vertragsbestandteile in folgender Reihenfolge:

Individuelle schriftliche Vereinbarungen

Das jeweilige Angebot bzw. der jeweilige Dienstleistungsvertrag

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen

2. Vertragsgegenstand

2.1 Leistungsgegenstand

SchaltKraft Recruiting erbringt Dienstleistungen im Bereich der digitalen Personalgewinnung für Unternehmen des Elektrohandwerks und verwandter Branchen.

Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die Konzeption, Planung, Umsetzung und Betreuung von Recruiting-Kampagnen mit dem Ziel, geeignete Bewerber für offene Stellen des Kunden zu gewinnen.

Je nach individuell vereinbartem Leistungsumfang können die Leistungen insbesondere folgende Bestandteile umfassen:

Entwicklung und Umsetzung von Social-Recruiting-Kampagnen

Erstellung und Optimierung von Werbeanzeigen

Entwicklung von Bewerbungsprozessen und Recruiting-Funnels

Vorqualifizierung eingehender Bewerbungen

Terminvereinbarungen mit geeigneten Bewerbern

Unterstützung bei der Optimierung des Recruiting-Prozesses

Beratung im Bereich Arbeitgebermarketing (Employer Branding)

laufende Optimierung der Recruiting-Kampagnen

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vertragsvereinbarung.

2.2 Vertragsziel

Vertragsgegenstand ist die Durchführung professioneller Recruiting-Maßnahmen zur Gewinnung qualifizierter Bewerber.

SchaltKraft Recruiting schuldet die Erbringung der vertraglich vereinbarten Recruiting-Dienstleistungen sowie die Bereitstellung qualifizierter Bewerber entsprechend den gemeinsam definierten Suchkriterien.

2.3 Keine Erfolgsgarantie

SchaltKraft Recruiting schuldet ausdrücklich keine Einstellung, keinen Arbeitsvertragsabschluss sowie keinen wirtschaftlichen Erfolg des Kunden.

Insbesondere besteht keine Garantie hinsichtlich

einer bestimmten Anzahl eingehender Bewerbungen,

einer bestimmten Anzahl qualifizierter Bewerber,

der Einstellung einzelner Bewerber,

der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses,

des wirtschaftlichen Erfolgs der Recruiting-Maßnahmen.

Der Erfolg einer Recruiting-Kampagne hängt unter anderem von Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs von SchaltKraft Recruiting liegen. Hierzu zählen insbesondere die Attraktivität des Arbeitgebers, regionale Arbeitsmarktbedingungen, Vergütung, Arbeitszeiten, Benefits, die Geschwindigkeit des Bewerbungsprozesses sowie die Mitwirkung des Kunden.

2.4 Mitwirkung des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche für die Durchführung der Recruiting-Maßnahmen erforderlichen Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Hierzu gehören insbesondere:

Stelleninformationen

Anforderungsprofile

Unternehmensinformationen

Bild- und Videomaterial (soweit erforderlich)

Ansprechpartner

Rückmeldungen zu Bewerbern innerhalb angemessener Fristen

Verzögerungen, die auf eine fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, liegen nicht im Verantwortungsbereich von SchaltKraft Recruiting.

2.5 Bewerber

Die von SchaltKraft Recruiting gewonnenen Bewerber dürfen vom Kunden unmittelbar kontaktiert und im Rahmen des jeweiligen Recruiting-Prozesses eingestellt werden.

Mit der Vorstellung eines Bewerbers geht keine Verpflichtung des Kunden zur Einstellung einher.

Ebenso besteht kein Anspruch auf die Einstellung eines bestimmten Bewerbers.

2.6 Leistungsänderungen

Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der vorherigen Abstimmung zwischen den Vertragsparteien.

Soweit durch Änderungswünsche zusätzlicher Aufwand entsteht, ist SchaltKraft Recruiting berechtigt, diesen gesondert zu berechnen. Die Vergütung richtet sich nach der individuellen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.

3. Vertragsschluss

3.1 Vertragsanbahnung

Die Präsentation der Dienstleistungen von SchaltKraft Recruiting auf der Website, in sozialen Netzwerken, Werbeanzeigen oder sonstigen Medien stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern dient ausschließlich der Information und der Einladung zur Kontaktaufnahme.

3.2 Individuelle Beratung

Vor Abschluss eines Vertrages erfolgt grundsätzlich eine individuelle Bedarfsanalyse des Kunden.

Hierbei werden insbesondere die personellen Anforderungen, die zu besetzenden Positionen sowie die Rahmenbedingungen der geplanten Recruiting-Maßnahmen gemeinsam erörtert.

Ein Anspruch auf den Abschluss eines Vertrages besteht nicht.

SchaltKraft Recruiting behält sich ausdrücklich vor, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3.3 Angebot

Auf Grundlage der gemeinsam ermittelten Anforderungen erhält der Kunde ein individuelles Angebot.

Das Angebot enthält insbesondere den vereinbarten Leistungsumfang, die Vertragslaufzeit sowie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Soweit im Angebot keine andere Bindungsfrist angegeben ist, bleibt dieses 14 Kalendertage ab Zugang gültig.

3.4 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch

die schriftliche Annahme des Angebots,

die elektronische Bestätigung,

die Unterzeichnung eines Dienstleistungsvertrages,

oder durch eine andere ausdrücklich vereinbarte Annahmeform.

Der Vertrag kann auch unter Verwendung elektronischer Signaturdienste abgeschlossen werden.

3.5 Leistungsbeginn

Die Durchführung der vereinbarten Recruiting-Leistungen beginnt grundsätzlich erst, wenn

der Vertrag wirksam zustande gekommen ist,

sämtliche für den Projektstart erforderlichen Informationen vorliegen,

die erforderlichen Ansprechpartner benannt wurden,

und sämtliche weiteren im Einzelfall erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Ein Anspruch auf einen sofortigen Kampagnenstart besteht nicht.

3.6 Onboarding

Vor Beginn der Recruiting-Maßnahmen kann ein gemeinsames Onboarding durchgeführt werden.

Dieses dient insbesondere der Abstimmung der Recruiting-Strategie, der Zielpositionen, der Bewerberanforderungen sowie der organisatorischen Abläufe.

Der Kunde verpflichtet sich, an diesem Onboarding mitzuwirken und die hierfür erforderlichen Informationen vollständig bereitzustellen.

3.7 Änderungswünsche vor Projektbeginn

Änderungswünsche des Kunden vor Kampagnenstart werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

Soweit hierdurch zusätzlicher Aufwand entsteht, ist SchaltKraft Recruiting berechtigt, eine entsprechende Anpassung des Leistungsumfangs sowie der Vergütung vorzunehmen.

3.8 Ablehnung eines Auftrags

SchaltKraft Recruiting ist berechtigt, den Abschluss eines Vertrages oder die Durchführung eines Projekts abzulehnen, wenn

die Durchführung gegen geltendes Recht verstoßen würde,

unzutreffende oder unvollständige Angaben gemacht wurden,

erforderliche Mitwirkungshandlungen dauerhaft unterbleiben,

oder eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nach objektiver Einschätzung nicht gewährleistet erscheint.

4. Durchführung und Mitwirkungspflichten

4.1 Grundsatz der Zusammenarbeit

Die erfolgreiche Durchführung der vereinbarten Recruiting-Maßnahmen setzt eine vertrauensvolle, aktive und zeitnahe Zusammenarbeit zwischen SchaltKraft Recruiting und dem Kunden voraus.

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, die zur Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig bereitzustellen.

4.2 Bereitstellung erforderlicher Informationen

Der Kunde stellt SchaltKraft Recruiting sämtliche für die Durchführung der Recruiting-Maßnahmen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung.

Hierzu zählen insbesondere:

Stellenbeschreibungen

Qualifikationsanforderungen

Informationen zum Unternehmen

Ansprechpartner

Unternehmenslogo

Bild- und Videomaterial (soweit vorhanden)

Benefits

Gehaltsinformationen (soweit veröffentlicht werden sollen)

weitere für die Recruiting-Kampagne erforderliche Inhalte

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.

4.3 Ansprechpartner

Der Kunde benennt mindestens einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.

Dieser ist berechtigt, Abstimmungen vorzunehmen, Freigaben zu erteilen und verbindliche Entscheidungen im Rahmen des Projekts zu treffen.

Änderungen des Ansprechpartners sind SchaltKraft Recruiting unverzüglich mitzuteilen.

4.4 Mitwirkungspflichten während der Kampagne

Der Kunde verpflichtet sich insbesondere,

Bewerbungen zeitnah zu prüfen,

Rückmeldungen innerhalb angemessener Fristen zu erteilen,

Vorstellungsgespräche eigenverantwortlich zu koordinieren,

erforderliche Freigaben unverzüglich zu erteilen,

Rückfragen von SchaltKraft Recruiting zeitnah zu beantworten.

Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung des Kunden, verlängern sich vereinbarte Projekt- und Leistungsfristen entsprechend.

4.5 Umgang mit Bewerbern

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche durch SchaltKraft Recruiting vermittelten oder generierten Bewerber professionell und wertschätzend zu behandeln.

Hierzu gehört insbesondere,

eine zeitnahe Kommunikation,

eine angemessene Rückmeldung,

ein respektvoller Umgang während des gesamten Bewerbungsprozesses.

SchaltKraft Recruiting übernimmt keine Verantwortung für Entscheidungen des Kunden im Auswahl- oder Einstellungsprozess.

4.6 Reaktionszeiten

Um einen erfolgreichen Recruiting-Prozess sicherzustellen, sollte der Kunde Bewerbungen grundsätzlich innerhalb weniger Werktage bearbeiten.

Verzögerte Rückmeldungen können die Erfolgsaussichten der Recruiting-Maßnahmen erheblich beeinträchtigen.

SchaltKraft Recruiting haftet nicht für Nachteile, die auf verspätete Entscheidungen oder Rückmeldungen des Kunden zurückzuführen sind.

4.7 Änderungen während laufender Kampagnen

Änderungen an

Stellenprofilen,

Zielgruppen,

Standorten,

Vergütungsmodellen,

Benefits,

Kampagnenzielen

oder sonstigen wesentlichen Projektbestandteilen

können Auswirkungen auf die laufenden Recruiting-Maßnahmen haben.

SchaltKraft Recruiting wird Änderungswünsche nach Möglichkeit berücksichtigen.

Soweit hierdurch zusätzlicher Aufwand entsteht, kann dieser gesondert berechnet werden.

4.8 Projektunterbrechungen

Wünscht der Kunde eine vorübergehende Unterbrechung der Recruiting-Maßnahmen, bedarf dies der vorherigen Abstimmung.

Während einer vereinbarten Unterbrechung ruhen ausschließlich die operativen Recruiting-Maßnahmen.

Die vereinbarte Vertragslaufzeit verlängert sich hierdurch grundsätzlich nicht, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wird.

4.9 Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten

Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht oder nicht rechtzeitig nach, ist SchaltKraft Recruiting berechtigt,

den Projektstart zu verschieben,

laufende Maßnahmen auszusetzen,

vereinbarte Fristen entsprechend anzupassen,

oder den Vertrag aus wichtigem Grund gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu kündigen.

Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

4.10 Eigenverantwortung des Kunden

Die Entscheidung über

die Einladung,

die Auswahl,

die Einstellung,

die Vertragsgestaltung

sowie die spätere Beschäftigung eines Bewerbers

liegt ausschließlich beim Kunden.

SchaltKraft Recruiting übernimmt keine arbeitsrechtliche, steuerrechtliche oder sonstige rechtliche Beratung.

5. Leistungsumfang und Leistungserbringung

5.1 Gegenstand der Leistung

SchaltKraft Recruiting erbringt Dienstleistungen im Bereich der digitalen Personalgewinnung für Unternehmen des Elektrohandwerks und verwandter Branchen.

Ziel der Zusammenarbeit ist die Gewinnung qualifizierter Bewerber für die vom Kunden ausgeschriebenen oder zu besetzenden Positionen.

Der konkrete Leistungsumfang richtet sich ausschließlich nach dem individuell vereinbarten Angebot oder Dienstleistungsvertrag.

5.2 Leistungsbestandteile

Je nach vereinbartem Leistungsumfang können die Leistungen insbesondere folgende Bestandteile umfassen:

Entwicklung einer Recruiting-Strategie

Konzeption und Umsetzung von Social-Recruiting-Kampagnen

Erstellung und Optimierung von Werbeanzeigen

Erstellung von Bewerbungsprozessen und Recruiting-Funnels

Vorqualifizierung eingehender Bewerbungen

Organisation von Erstkontakten

Terminvereinbarungen mit geeigneten Bewerbern

fortlaufende Optimierung der Recruiting-Kampagne

Beratung zur Verbesserung des Bewerbungsprozesses

Ein Anspruch auf bestimmte Einzelleistungen besteht nur, soweit diese ausdrücklich vereinbart wurden.

5.3 Beginn der Leistungserbringung

Die Leistungserbringung beginnt grundsätzlich nach

wirksamem Vertragsschluss,

Abschluss des Onboardings,

Bereitstellung sämtlicher erforderlicher Informationen,

sowie Erfüllung der vereinbarten Voraussetzungen durch den Kunden.

Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden verschieben den Leistungsbeginn entsprechend.

5.4 Durchführung der Recruiting-Maßnahmen

SchaltKraft Recruiting entscheidet innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs eigenverantwortlich über die operative Durchführung der Recruiting-Maßnahmen.

Hierzu zählen insbesondere

Kampagnenstruktur,

Werbeanzeigen,

Zielgruppenansprache,

Werbeplattformen,

Budgetsteuerung (soweit vereinbart),

Optimierungsmaßnahmen.

Die konkrete operative Umsetzung erfolgt nach fachlichem Ermessen unter Berücksichtigung der gemeinsam definierten Ziele.

5.5 Qualifizierte Bewerber

Als qualifizierte Bewerber gelten Personen, die nach sorgfältiger Prüfung durch SchaltKraft Recruiting die gemeinsam definierten Mindestanforderungen der jeweiligen Position erfüllen.

Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage der im Projekt festgelegten Suchkriterien.

5.6 Leistungserfüllung

Die vertragliche Leistung gilt als erbracht, sobald SchaltKraft Recruiting die vereinbarten Recruiting-Leistungen ordnungsgemäß durchgeführt und qualifizierte Bewerber entsprechend der individuellen Vereinbarung bereitgestellt hat.

Die Entscheidung über

Einladung,

Vorstellungsgespräch,

Einstellung,

Vertragsabschluss

oder Ablehnung

liegt ausschließlich beim Kunden.

5.7 Keine Einstellungsgarantie

SchaltKraft Recruiting schuldet ausdrücklich keinen bestimmten Recruiting-Erfolg.

Insbesondere besteht keine Garantie

auf eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen,

auf eine bestimmte Anzahl qualifizierter Bewerber,

auf Einstellungen,

auf den Abschluss eines Arbeitsvertrages,

auf die Dauer eines Beschäftigungsverhältnisses,

oder auf einen wirtschaftlichen Erfolg des Kunden.

5.8 Einflussfaktoren außerhalb des Verantwortungsbereichs

Der Erfolg von Recruiting-Maßnahmen wird durch zahlreiche Faktoren beeinflusst, auf die SchaltKraft Recruiting keinen Einfluss hat.

Hierzu zählen insbesondere

regionale Arbeitsmarktsituation,

Arbeitgeberattraktivität,

Vergütung,

Zusatzleistungen,

Arbeitszeiten,

Unternehmensimage,

Reaktionsgeschwindigkeit des Kunden,

Qualität des Bewerbungsprozesses,

Entscheidungen der Bewerber.

Für diese Umstände übernimmt SchaltKraft Recruiting keine Verantwortung.

5.9 Fremdleistungen

Soweit für die Durchführung des Projekts Leistungen Dritter erforderlich sind (z. B. Werbeplattformen oder Softwareanbieter), haftet SchaltKraft Recruiting nicht für deren Verfügbarkeit, technische Störungen oder Änderungen der jeweiligen Plattformen.

5.10 Leistungsanpassungen

SchaltKraft Recruiting ist berechtigt, den vereinbarten Leistungsumfang anzupassen, soweit dies

technisch erforderlich,

gesetzlich notwendig

oder zur Optimierung der Recruiting-Maßnahmen sachlich geboten ist,

ohne dass hierdurch der wesentliche Vertragszweck verändert wird.

Über wesentliche Änderungen wird der Kunde rechtzeitig informiert.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

6.1 Vergütung

Die Vergütung für die von SchaltKraft Recruiting erbrachten Leistungen richtet sich ausschließlich nach dem jeweils individuell vereinbarten Angebot oder Dienstleistungsvertrag.

Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.2 Fälligkeit

Die vereinbarte Vergütung ist zu den im Angebot oder Dienstleistungsvertrag festgelegten Zeitpunkten fällig.

Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

6.3 Zahlungsarten

Die Zahlung erfolgt über die im Angebot oder auf der Rechnung angegebenen Zahlungsmöglichkeiten.

Hierzu können insbesondere gehören:

Banküberweisung

SEPA-Lastschrift

sonstige vereinbarte Zahlungsdienstleister

Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart besteht nicht.

6.4 Teilzahlungen und Raten

Sofern eine Ratenzahlung oder sonstige Teilzahlung vereinbart wurde, sind die einzelnen Raten zu den jeweils vereinbarten Fälligkeitsterminen zu leisten.

Die Verpflichtung zur Zahlung einzelner Raten bleibt grundsätzlich auch dann bestehen, wenn der Kunde die Recruiting-Leistungen nur teilweise oder zeitweise in Anspruch nimmt, soweit SchaltKraft Recruiting die vertraglich geschuldeten Leistungen ordnungsgemäß erbringt.

6.5 Zahlungsverzug

Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist SchaltKraft Recruiting berechtigt,

Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen,

weitere gesetzliche Ansprüche geltend zu machen,

offene Leistungen bis zum Ausgleich der Forderung auszusetzen,

sowie den Projektfortschritt entsprechend anzupassen.

Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

6.6 Leistungsverweigerungsrecht

SchaltKraft Recruiting ist berechtigt, die Aufnahme oder Fortführung der vertraglich geschuldeten Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich fälliger Forderungen auszusetzen, sofern der Kunde sich mit einer Zahlung in Verzug befindet.

Etwaige hierdurch entstehende Verzögerungen gehen nicht zulasten von SchaltKraft Recruiting.

6.7 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde ist zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von SchaltKraft Recruiting ausdrücklich anerkannt wurden.

6.8 Preisanpassungen

Preisänderungen während einer laufenden Vertragslaufzeit erfolgen ausschließlich, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde oder gesetzliche Änderungen eine Anpassung erforderlich machen.

Für bereits geschlossene Verträge gilt die jeweils individuell vereinbarte Vergütung.

6.9 Fremdkosten

Kosten für Leistungen Dritter, insbesondere Werbebudgets, Anzeigenkosten oder Gebühren externer Plattformen, sind nicht Bestandteil der vereinbarten Vergütung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Diese Kosten trägt der Kunde.

6.10 Rechnungsversand

Rechnungen können in Papierform oder elektronisch, insbesondere per E-Mail, übermittelt werden.

Der Kunde erklärt sich mit der elektronischen Rechnungsübermittlung einverstanden, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

7. Vertragslaufzeit und Beendigung

7.1 Vertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung zwischen SchaltKraft Recruiting und dem Kunden.

Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, beträgt die Vertragslaufzeit drei Monate.

Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem im Dienstleistungsvertrag oder Angebot vereinbarten Startdatum.

7.2 Ordentliche Beendigung

Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

Eine automatische Verlängerung findet nicht statt, sofern die Vertragsparteien keine abweichende schriftliche Vereinbarung treffen.

7.3 Verlängerung der Zusammenarbeit

Nach Ablauf der Vertragslaufzeit können die Vertragsparteien jederzeit eine Fortsetzung oder Erweiterung der Zusammenarbeit vereinbaren.

Eine Verlängerung bedarf mindestens der Textform (z. B. per E-Mail).

7.4 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

eine Vertragspartei trotz Abmahnung schwerwiegend gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt,

der Kunde dauerhaft seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt,

der Kunde sich mit fälligen Zahlungen erheblich im Verzug befindet,

die Durchführung des Projekts aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnungen unmöglich wird,

oder das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist.

Vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung soll der vertragswidrigen Partei grundsätzlich Gelegenheit gegeben werden, den Verstoß innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen, soweit dies nach den Umständen möglich und zumutbar ist.

7.5 Vergütung bei Vertragsbeendigung

Die bis zum Wirksamwerden der Vertragsbeendigung entstandenen Vergütungsansprüche von SchaltKraft Recruiting bleiben unberührt.

Bereits erbrachte Leistungen sind entsprechend der vertraglichen Vereinbarung zu vergüten.

7.6 Laufende Recruiting-Maßnahmen

Mit Beendigung des Vertrages endet grundsätzlich die Verpflichtung von SchaltKraft Recruiting zur weiteren Durchführung der Recruiting-Maßnahmen.

Bereits laufende Bewerbungsprozesse können – sofern beide Vertragsparteien dies wünschen – einvernehmlich abgeschlossen werden.

Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

7.7 Herausgabe von Unterlagen

Nach Beendigung des Vertrages verbleiben alle vom Kunden bereitgestellten Originalunterlagen in dessen Eigentum.

Soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen, bleibt SchaltKraft Recruiting berechtigt und verpflichtet, entsprechende Unterlagen für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer aufzubewahren.

7.8 Vertrauliche Informationen nach Vertragsende

Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.

Dies gilt insbesondere für

Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse,

interne Unternehmensinformationen,

Bewerberdaten,

Kalkulationen,

Strategien,

Prozesse

sowie sonstige vertrauliche Informationen.

7.9 Auswirkungen auf Bewerberdaten

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auch nach Vertragsende ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungs- und Löschungspflichten sowie der Datenschutzerklärung von SchaltKraft Recruiting.

8. Haftung

8.1 Grundsatz der Haftung

SchaltKraft Recruiting haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine weitergehende Haftung wegen einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

8.2 Ausnahmen von der Haftungsbeschränkung

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für

Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz,

Fälle gesetzlich zwingender Haftung,

ausdrücklich übernommene Garantien.

8.3 Keine Haftung für Recruiting-Erfolg

SchaltKraft Recruiting haftet nicht dafür,

dass sich eine bestimmte Anzahl von Bewerbern bewirbt,

dass Bewerber eingestellt werden,

dass Bewerber ein Arbeitsverhältnis antreten,

dass ein Arbeitsverhältnis dauerhaft besteht,

oder dass die Recruiting-Maßnahmen den gewünschten wirtschaftlichen Erfolg erzielen.

Der Erfolg einer Recruiting-Kampagne hängt maßgeblich von Umständen ab, die außerhalb des Einflussbereichs von SchaltKraft Recruiting liegen.

8.4 Entscheidungen des Kunden

Die Auswahl, Einladung, Einstellung oder Ablehnung von Bewerbern erfolgt ausschließlich durch den Kunden.

SchaltKraft Recruiting haftet nicht für Entscheidungen des Kunden oder deren wirtschaftliche, organisatorische oder arbeitsrechtliche Folgen.

8.5 Angaben von Bewerbern

SchaltKraft Recruiting überprüft Bewerber anhand der im Recruiting-Prozess vereinbarten Kriterien.

Eine vollständige Überprüfung sämtlicher Angaben, Qualifikationen, Zeugnisse oder sonstiger Informationen erfolgt jedoch nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.

Für unrichtige oder unvollständige Angaben eines Bewerbers übernimmt SchaltKraft Recruiting keine Haftung.

8.6 Verfügbarkeit externer Plattformen

SchaltKraft Recruiting nutzt zur Durchführung der Recruiting-Maßnahmen unter anderem externe Plattformen und Softwarelösungen.

Für technische Störungen, Ausfälle, Änderungen von Funktionen, Reichweitenbeschränkungen oder sonstige Einschränkungen dieser Drittanbieter übernimmt SchaltKraft Recruiting keine Haftung.

Dies gilt insbesondere für Änderungen von Algorithmen oder Werberichtlinien sozialer Netzwerke und Werbeplattformen.

8.7 Inhalte des Kunden

Der Kunde ist für sämtliche Inhalte verantwortlich, die SchaltKraft Recruiting zur Verfügung gestellt oder freigegeben werden.

Der Kunde stellt sicher, dass

sämtliche Inhalte rechtmäßig verwendet werden dürfen,

keine Rechte Dritter verletzt werden,

und keine gesetzlichen Vorschriften verletzt werden.

Der Kunde stellt SchaltKraft Recruiting von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Verpflichtungen beruhen, soweit er die Pflichtverletzung zu vertreten hat.

8.8 Datenverlust

Der Kunde ist verpflichtet, eigene Daten und Unterlagen in angemessenem Umfang zu sichern.

SchaltKraft Recruiting haftet nicht für Schäden, die auf fehlende oder unzureichende Datensicherungen des Kunden zurückzuführen sind.

8.9 Haftung für entgangenen Gewinn

Soweit gesetzlich zulässig, haftet SchaltKraft Recruiting nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfälle, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden, die nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

8.10 Verjährung von Ansprüchen

Soweit gesetzlich zulässig, verjähren Schadensersatzansprüche des Kunden innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen.

Zwingende gesetzliche Verjährungsvorschriften bleiben unberührt.

9. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

9.1 Urheber- und Schutzrechte

Sämtliche von SchaltKraft Recruiting im Rahmen der Vertragsdurchführung erstellten oder entwickelten Inhalte, Konzepte und Arbeitsergebnisse unterliegen – soweit gesetzlich möglich – dem Urheberrecht sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechten.

Dies gilt insbesondere für

Recruiting-Konzepte,

Werbeanzeigen,

Anzeigentexte,

Bild- und Videokonzepte,

Grafiken,

Landingpages,

Recruiting-Funnels,

Kampagnenstrukturen,

Vorlagen,

Präsentationen,

Strategien,

Checklisten,

SOPs,

Prozesse,

sowie sonstige individuell entwickelte Inhalte.

9.2 Einräumung von Nutzungsrechten

Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde das einfache, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, die im Rahmen des Vertrags erstellten Inhalte für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu nutzen.

Eine weitergehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von SchaltKraft Recruiting.

9.3 Weitergabe an Dritte

Der Kunde ist nicht berechtigt, von SchaltKraft Recruiting erstellte Konzepte, Strategien, Vorlagen oder sonstige Arbeitsergebnisse an Dritte weiterzugeben, zu verkaufen, zu lizenzieren oder anderweitig wirtschaftlich zu verwerten, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

9.4 Eigene Vorlagen und Methoden

SchaltKraft Recruiting bleibt uneingeschränkt berechtigt, allgemeine Erfahrungen, Methoden, Prozesse, Strategien, Vorlagen und Know-how auch für andere Kunden zu verwenden und weiterzuentwickeln.

Dies gilt nicht für vertrauliche Informationen oder individuell geschützte Unternehmensdaten des Kunden.

9.5 Inhalte des Kunden

Sämtliche vom Kunden bereitgestellten Inhalte verbleiben im Eigentum des Kunden.

Der Kunde räumt SchaltKraft Recruiting für die Dauer der Zusammenarbeit das erforderliche Recht ein, diese Inhalte zur Durchführung der vereinbarten Recruiting-Maßnahmen zu nutzen.

Der Kunde versichert, dass er über die hierfür erforderlichen Rechte verfügt.

9.6 Rechte Dritter

Der Kunde stellt sicher, dass sämtliche bereitgestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen.

Hierzu gehören insbesondere

Urheberrechte,

Markenrechte,

Persönlichkeitsrechte,

Datenschutzrechte,

Lizenzrechte.

Der Kunde stellt SchaltKraft Recruiting von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer vom Kunden zu vertretenden Rechtsverletzung beruhen.

9.7 Referenznennung

SchaltKraft Recruiting ist berechtigt, den Kunden nach erfolgreichem Projektabschluss als Referenz zu benennen sowie dessen Unternehmensname und Logo zu Referenzzwecken auf der eigenen Website oder in eigenen Marketingunterlagen zu verwenden.

Dies gilt nur, soweit der Kunde dem nicht ausdrücklich in Textform widersprochen hat oder berechtigte Interessen entgegenstehen.

9.8 Arbeitsunterlagen

Interne Arbeitsunterlagen, Entwürfe, Kalkulationen, Dokumentationen, Notizen, interne Auswertungen sowie nicht veröffentlichte Zwischenstände verbleiben im Eigentum von SchaltKraft Recruiting.

Ein Anspruch auf Herausgabe besteht nur, soweit dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

9.9 Open-Source-Software und Drittanbieter

Soweit im Rahmen der Leistung Software, Bilder, Schriftarten oder sonstige Inhalte Dritter verwendet werden, gelten ergänzend die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber.

SchaltKraft Recruiting räumt keine weitergehenden Rechte ein, als ihr selbst zustehen.

9.10 Vertragsende

Mit Beendigung des Vertrags bleiben die nach diesem Kapitel eingeräumten Nutzungsrechte bestehen, soweit sie ordnungsgemäß eingeräumt wurden und keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Nicht eingeräumte Rechte verbleiben ausschließlich bei SchaltKraft Recruiting.

10. Vertraulichkeit und Datenschutz

10.1 Vertrauliche Informationen

Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln.

Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere:

Unternehmens- und Geschäftsgeheimnisse,

betriebswirtschaftliche Kennzahlen,

Recruiting-Strategien,

Kalkulationen,

Preisvereinbarungen,

interne Prozesse,

Marketingkonzepte,

Bewerberinformationen,

Kundenlisten,

technische Informationen,

sowie sämtliche Informationen, die ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind oder ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet wurden.

10.2 Verwendung vertraulicher Informationen

Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Vertrags verwendet werden.

Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig,

wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist,

eine gesetzliche Verpflichtung besteht,

oder die jeweils andere Vertragspartei zuvor ausdrücklich zugestimmt hat.

SchaltKraft Recruiting ist berechtigt, zur Vertragserfüllung sorgfältig ausgewählte Unterauftragnehmer oder Dienstleister einzusetzen. Diese werden vertraglich zur Vertraulichkeit verpflichtet.

10.3 Ausnahmen

Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen,

die bereits öffentlich bekannt sind,

die ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt werden,

die der empfangenden Vertragspartei bereits rechtmäßig bekannt waren,

oder die aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnungen offengelegt werden müssen.

10.4 Datenschutz

Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Soweit SchaltKraft Recruiting personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet und hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, schließen die Vertragsparteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab.

10.5 Bewerberdaten

Personenbezogene Daten von Bewerbern dürfen ausschließlich für den vereinbarten Recruiting-Prozess verwendet werden.

Der Kunde verpflichtet sich, Bewerberdaten vertraulich zu behandeln und ausschließlich im Rahmen der jeweiligen Stellenbesetzung zu nutzen.

Eine darüber hinausgehende Verwendung oder Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage oder eine wirksame Einwilligung der betroffenen Person vorliegt.

10.6 Datensicherheit

Beide Vertragsparteien treffen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um vertrauliche Informationen und personenbezogene Daten vor Verlust, unbefugtem Zugriff oder sonstigem Missbrauch zu schützen.

10.7 Dauer der Vertraulichkeit

Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

Sie endet erst, wenn die betreffenden Informationen öffentlich bekannt geworden sind oder gesetzliche Aufbewahrungs- oder Offenlegungspflichten entgegenstehen.

10.8 Kommunikation

Soweit keine besondere Sicherheitsstufe vereinbart wurde, darf die Kommunikation zwischen den Vertragsparteien auch per E-Mail oder über andere übliche digitale Kommunikationsmittel erfolgen.

Den Vertragsparteien ist bekannt, dass elektronische Kommunikationswege trotz angemessener Sicherheitsmaßnahmen nicht vollständig vor unbefugten Zugriffen geschützt werden können.

10.9 Veröffentlichung von Projektergebnissen

Keine Vertragspartei ist berechtigt, interne Projektergebnisse, Strategien oder vertrauliche Inhalte der Zusammenarbeit ohne vorherige Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei öffentlich zu machen oder zu veröffentlichen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.

11. Bewerber und Vermittlung

11.1 Vorstellung von Bewerbern

SchaltKraft Recruiting stellt dem Kunden ausschließlich Bewerber vor, die nach bestem Wissen und Gewissen anhand der gemeinsam definierten Suchkriterien vorqualifiziert wurden.

Die endgültige fachliche, persönliche und rechtliche Eignung eines Bewerbers beurteilt ausschließlich der Kunde.

11.2 Kontaktaufnahme

Der Kunde ist berechtigt, die von SchaltKraft Recruiting vorgestellten Bewerber unmittelbar zu kontaktieren und den Bewerbungsprozess eigenständig fortzuführen.

Die weitere Kommunikation zwischen Kunde und Bewerber erfolgt eigenverantwortlich.

11.3 Entscheidung über eine Einstellung

Die Entscheidung,

ob ein Bewerber eingeladen wird,

ob ein Vorstellungsgespräch stattfindet,

ob ein Arbeitsvertrag angeboten wird,

sowie über sämtliche Vertragsbedingungen,

liegt ausschließlich beim Kunden.

SchaltKraft Recruiting hat hierauf keinen Einfluss.

11.4 Informationspflicht bei Einstellung

Der Kunde verpflichtet sich, SchaltKraft Recruiting unverzüglich darüber zu informieren, wenn ein durch SchaltKraft Recruiting vorgestellter Bewerber eingestellt wird.

Dies gilt unabhängig davon, ob die Einstellung während der Vertragslaufzeit oder innerhalb eines nachvertraglich vereinbarten Zeitraums erfolgt.

11.5 Keine Exklusivität der Bewerber

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, besteht keine Exklusivität hinsichtlich der von SchaltKraft Recruiting vorgestellten Bewerber.

Bewerber können sich eigenständig auch bei anderen Unternehmen bewerben oder von weiteren Recruiting-Dienstleistern angesprochen werden.

11.6 Verhalten gegenüber Bewerbern

Der Kunde verpflichtet sich, Bewerber respektvoll, professionell und diskriminierungsfrei zu behandeln.

Insbesondere verpflichtet sich der Kunde,

Bewerber nicht unangemessen lange ohne Rückmeldung zu lassen,

datenschutzrechtliche Vorgaben einzuhalten,

und den Bewerbungsprozess fair und transparent zu gestalten.

11.7 Verantwortung für das Arbeitsverhältnis

SchaltKraft Recruiting ist weder Vertragspartei des späteren Arbeitsverhältnisses noch verantwortlich für dessen Durchführung.

Alle Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis bestehen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Bewerber.

11.8 Keine Garantie für die Dauer des Arbeitsverhältnisses

SchaltKraft Recruiting übernimmt keine Gewähr dafür,

dass ein Bewerber eine angebotene Stelle annimmt,

dass das Arbeitsverhältnis dauerhaft besteht,

oder dass ein Bewerber langfristig im Unternehmen verbleibt.

11.9 Nachvertragliche Bewerbungen

Werden dem Kunden während der Vertragslaufzeit vorgestellte Bewerber erst nach Vertragsende eingestellt, gelten ausschließlich die hierzu im jeweiligen Dienstleistungsvertrag oder Angebot getroffenen Vereinbarungen.

Soweit keine besondere Regelung vereinbart wurde, entstehen allein durch die spätere Einstellung keine zusätzlichen Ansprüche von SchaltKraft Recruiting.

11.10 Gleichbehandlung und rechtliche Verantwortung

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche gesetzlichen Vorschriften des Arbeits-, Gleichbehandlungs- und Datenschutzrechts im Bewerbungsprozess einzuhalten.

SchaltKraft Recruiting übernimmt keine Haftung für Verstöße des Kunden gegen diese gesetzlichen Verpflichtungen.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen SchaltKraft Recruiting und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit gesetzlich zulässig.

12.2 Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von SchaltKraft Recruiting ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.

SchaltKraft Recruiting bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

12.3 Erfüllungsort

Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von SchaltKraft Recruiting.

12.4 Textform

Soweit in diesen AGB oder im Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist, genügt für Erklärungen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis die Textform (§ 126b BGB), sofern keine gesetzlich zwingende Form vorgeschrieben ist.

Hierzu zählen insbesondere Erklärungen per E-Mail oder andere dauerhaft speicherbare elektronische Kommunikationsmittel.

12.5 Abtretung

Der Kunde darf Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von SchaltKraft Recruiting an Dritte abtreten, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

12.6 Änderungen und Ergänzungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags sowie dieser AGB bedürfen der Textform, sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.

Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bleiben hiervon unberührt.

12.7 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt die gesetzliche Regelung.

Dasselbe gilt für etwaige Regelungslücken.

12.8 Vorrang individueller Vereinbarungen

Individuelle schriftliche oder in Textform getroffene Vereinbarungen zwischen SchaltKraft Recruiting und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

12.9 Sprachfassung

Maßgeblich für die Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ausschließlich die deutsche Sprachfassung.

Etwaige Übersetzungen dienen ausschließlich Informationszwecken.

12.10 Inkrafttreten

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, die ab dem in der jeweiligen Fassung angegebenen Geltungsdatum geschlossen werden.

13. Digitale Zusammenarbeit und Kommunikation

13.1 Digitale Kommunikation

Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die Zusammenarbeit überwiegend über digitale Kommunikationsmittel erfolgt.

Hierzu gehören insbesondere:

E-Mail

Videokonferenzen

Telefon

Kalender- und Terminbuchungssysteme

Messenger-Dienste (soweit vereinbart)

Projektmanagement- und CRM-Systeme

13.2 Elektronische Erklärungen

Soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist, können Erklärungen im Rahmen der Vertragsdurchführung auch elektronisch erfolgen.

Dies gilt insbesondere für

Freigaben,

Terminabstimmungen,

Projektänderungen,

Rückmeldungen,

sonstige organisatorische Abstimmungen.

13.3 Online-Meetings

SchaltKraft Recruiting ist berechtigt, Beratungs-, Strategie- und Abstimmungsgespräche mittels Videokonferenz durchzuführen.

Der Kunde stellt sicher, dass die hierfür erforderlichen technischen Voraussetzungen auf seiner Seite gegeben sind.

13.4 Terminvereinbarungen

Vereinbarte Termine sind von beiden Vertragsparteien verbindlich einzuhalten.

Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, soll die jeweils andere Vertragspartei hierüber möglichst frühzeitig informiert werden.

13.5 Technische Störungen

Keine Vertragspartei haftet für Verzögerungen oder Leistungseinschränkungen, die auf vorübergehende technische Störungen außerhalb ihres Einflussbereichs zurückzuführen sind.

Hierzu zählen insbesondere

Internetausfälle,

Stromausfälle,

Serverstörungen,

Ausfälle externer Plattformen,

technische Probleme von Videokonferenzsystemen.

Die betroffene Vertragspartei wird sich bemühen, die Störung schnellstmöglich zu beheben oder einen Ersatztermin anzubieten.

13.6 Elektronische Dokumente

Angebote, Rechnungen, Projektunterlagen sowie sonstige vertragsbezogene Dokumente dürfen in elektronischer Form übermittelt werden.

Soweit gesetzlich zulässig, stehen elektronische Dokumente schriftlichen Unterlagen gleich.

13.7 Speicherung der Kommunikation

Soweit gesetzlich zulässig, dürfen vertragsbezogene Kommunikationsvorgänge und Projektunterlagen zur Dokumentation der Zusammenarbeit gespeichert werden.

Die Speicherung erfolgt ausschließlich unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.

13.8 Aufzeichnungen von Gesprächen

Die Aufzeichnung von Telefonaten, Videokonferenzen oder sonstigen Besprechungen ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung aller beteiligten Personen zulässig.

13.9 Erreichbarkeit

SchaltKraft Recruiting bemüht sich um eine angemessene Erreichbarkeit während der üblichen Geschäftszeiten.

Ein Anspruch auf eine jederzeitige oder sofortige Erreichbarkeit besteht nicht.

13.10 Höhere Gewalt

SchaltKraft Recruiting haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch Ereignisse höherer Gewalt verursacht werden.

Hierzu zählen insbesondere:

Naturkatastrophen,

behördliche Anordnungen,

Krieg,

Terroranschläge,

Pandemien,

Streiks,

Ausfälle kritischer Infrastruktur,

oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von SchaltKraft Recruiting.

Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 30 Kalendertage an, sind beide Vertragsparteien berechtigt, über eine angemessene Anpassung oder Beendigung des Vertrags zu verhandeln.

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